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PS3-Hack: Sony erwirkt vor Gericht einstweilige Verfügung gegen GeoHot

Betrifft auch fail0verflow

Im Prozess gegen GeoHot kann Sony nun einen ersten Erfolg für sich verbuchen.

Ein Gericht in Nordkalifornien hat eine einstweilige Verfügung gegen George Hotz erlassen, die ebenfalls auch fail0verflow mit einschließt.

Das Gericht untersagt Hotz damit, den PS3-Jailbreak zu verlinken oder weiterzugeben, ebenso darf er anderen bei diesem Vorhaben - gilt auch für jedes andere Sony-System - weder helfen noch sie dazu ermutigen. Außerdem darf er keine Informationen veröffentlichen, auf die er beim Hacken des Systems gestoßen ist.

Alle Beteiligten wurden zudem aufgeordert, ihre Computer und Speichergeräte den Anwälten von Sony zu übergeben, sofern der Jailbreak damit erschaffen wurde.

Ein finales Urteil in dem Fall steht noch aus, die einstweilige Verfügung wurde jedoch erlassen, weil das Gericht den Argumenten von Sony zustimmte, dass der Jailbreak dem Unternehmen weiteren Schaden zufügen könnte, während das Verfahren läuft.

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