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Diablo III im Blick des deutschen Verbraucherschutzes - Interview

"Die Spielehersteller sollten nicht die Macht der Spieler unterschätzen."

Sogar fachfremde Medien ließen sich in der letzten Woche die Story nicht entgehen: "Blizzard wegen Diablo 3 vom Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt ". Zur Erinnerung: Nach Ansicht des Verbandes hätte Blizzard deutlich auf die Verpackung drucken müssen, dass man zum Spielen eine Internetverbindung benötigt und dass es sich bei der Registrierung im Battle.net nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Zusätzlich stieß dem Verband (und den Spielern) sauer auf, dass Blizzard über längere Zeit keinen stabilen Zugang zum Spiel gewähren konnte und sich in der Zeit nach dem Release die Fehlermeldungen häuften.

Auch wir brachten die Meldung, wollten es aber mal wieder etwas genauer wissen und kontaktierten den Verbraucherzentrale Bundesverband direkt. Frau Carola Elbrecht vom vzbv, Koordinatorin des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt, war so freundlich, unsere kurze Anfrage zu beantworten.

Der erste Teil der Beanstandung durch die Verbraucherschützer ist beileibe keine Lappalie. Blizzard sei nicht einfach aus dem Schneider, indem sie "Internetverbindung und Registrierung erforderlich" auf die Diablo 3-Packung drucken. Es müsse eindeutig klar werden, dass eine dauerhafte Internetverbindung und ein Spieler-Account obligatorisch sind.

Gebäude des Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin

Der zweite Teil der Beanstandung nützt auch den Spielern, die bereits Diablo 3 gekauft haben. Blizzard müsse künftig sowohl entsprechende Systemvoraussetzungen zur Verfügung stellen, damit der reibungslose Spielbetrieb sichergestellt sei, als auch bei allen zukünftigen Titeln gewährleisten, dass die entsprechende Infrastruktur in jedem Falle ab dem Verkaufstag bereitsteht. Der vzbv hat bis Anfang Juni hinein Beschwerden von Spielern erhalten, die Probleme mit der Verbindung zum Battle.net hatten. Konkret seien bislang 30 bis 40 Beschwerden eingegangen, mittlerweile häufen sich außerdem die Beschwerden zum Online-Auktionshaus. Nachdem sich die Engpässe bei den Servern nach dem Release über Wochen hingezogen hatten, wurde der Verband aktiv.

Sollte Blizzard Entertainment die geforderte Unterlassungserklärung nicht bis zur gesetzten Frist zum 13.Juli 2012 abgeben, werde der vzbv den Vorgang gerichtlich klären lassen. Bislang haben die Verbraucherschützer noch keine Reaktion von Blizzard erhalten. Die Abmahnung wurde nach Frankreich an den europäischen Hauptsitz geschickt, weshalb der Vorgang vermutlich noch etwas Zeit beanspruchen werde. Mit den Verbraucherschutz-Behörden anderer Länder steht der vzbv zwar derzeit nicht in Kontakt, man würde aber im Fall von Diablo 3 auch über die Grenzen hinweg schauen, was gerade in anderen Ländern geschehe.

Zudem behält der vzbv die Einschränkung des Nutzungsrechts und des Weiterverkaufs von Spielen im Blick. Im Fall von Diablo 3 und der Verknüpfung des Spiels mit einem Account ist diese Frage nicht uninteressant. Demnächst soll der Europäische Gerichtshof diesen Sachverhalt klären.

In Sachen Echtgeld-Auktionshaus sind sich die Verbraucherschützer der öffentlichen Stimmung in der Diablo 3-Community bewusst. Die Aufforderung Blizzards an die Nutzer, sich selbst über Steuerfragen in Deutschland zu informieren, sei beispielsweise kritisch zu betrachten.

Generell werden die Verbraucherschützer jetzt häufiger aktiv. Dies sei nicht erst der Fall, seit der vzbv vor einem halben Jahr Electronic Arts wegen Battlefield 3 abgemahnt hatte. Viele Nutzer sind nicht damit einverstanden, dass manche Spiele ausschließlich mit einer Online-Verbindung funktionieren. Das Problem sei in einem solchen Fall auch, dass man als Spieler keine echten Wahlmöglichkeiten habe. Entweder man lässt sich drauf ein oder man sucht sich quasi ein anderes Hobby. Oft beißen die Spieler dann in den sauren Apfel und gewöhnen sich sogar bis zu einem gewissen Grad an diese Umstände, wie das Beispiel Steam und die Online-Registrierung von Half-Life 2 zeigen. Eine solche einmalige Registrierung erscheine beinahe schon banal, wenn man nun die Entwicklung des Spielemarktes betrachte, so Carola Elbrecht.

Natürlich sei die Motivation der Spielehersteller verständlich, die ihr Urheberrecht mit derartigen Mitteln schützen wollen. Es sei jedoch schade, dass man mit den gewählten Methoden eine Vielzahl von Spielern träfe, die sich ganz legal verhalten. Hier müssten die Hersteller nicht nur ihre eigenen Interessen im Blick haben, sondern auch die der Spieler. "Die Spielehersteller sollten nicht die Macht der Spieler unterschätzen. So wie wir es gerade beobachten, werden die Stimmen der Leute, die sich diesen Zwängen eben nicht mehr unterwerfen wollen, zunehmend intensiver und lauter," so Elbrecht.

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