GAME: Innenminister überschreiten ihre verfassungsrechtliche Kompetenz
Reaktion auf Innenministerkonferenz
Nachdem die Innenministerkonferenz sich auf ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von "Killerspielen" geeinigt hat, kritisiert der Bundesverband G.A.M.E. dieses Vorhaben und merkt an, dass die Innenminister damit ihren "verfassungsrechtlichen Kompetenzrahmen überschreiten".
"Es liegt nicht in der Kompetenz der Innenminister, solch ein Verbot zu beschließen, im Gegenteil: Die Innenminister überschreiten damit ihren verfassungsrechtlichen Kompetenzrahmen", heißt es in einem Statement von Stephan Reichart, Geschäftsführer von G.A.M.E.
"Wenn überhaupt, könnten die Familienminister der einzelnen Bundesländer ein weitergehendes Verbot als das bisher bestehende für menschenverachtende Spiele fordern. Deutschland hat bereits alle rechtlichen Mittel, um menschenverachtende Medien zu verbieten und deren Verbreitung zu bestrafen!"
Reichart befürchtet außerdem einen Imageverlust für die Spieleindustrie: "Man argumentiert hier auf eine Weise, die man fast schon fahrlässig nennen kann. Im Ausland nimmt man nur wahr, dass in Deutschland keine Spiele für Erwachsene mehr hergestellt werden dürfen, die Diskussion dahinter kommt dort aber nicht an. Das schädigt das Image der wichtigsten Entertainmentbranche, auch den Studios, die zu 98 Prozent überhaupt keine Egoshooter herstellen. Automatisch muss sich jeder Hersteller rechtfertigen und erklären, was er da tut."
Zudem hätte ein Herstellungsverbot in Deutschland seiner Meinung nach ohnehein keinerlei Wirkung, da die meisten Ego-Shooter im Ausland produziert würden.
"Sagen Sie Präsident Obama mal, dass seine Soldaten künftig kein Americas Army mehr spielen dürfen oder er die Entwicklung von Counterstrike oder GTA verbieten soll", so Reichart. "Was hier gerade passiert, grenzt schlichtweg an Zensur - und auch die geplanten Netzsperren zeigen eigentlich nur, dass die Parteien, die sowas fordern, in keiner Weise zukunftsfähig sind."
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Kommentare (13) Latest comment vor 3 Jahren
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Und dann kassieren die Richter dort gleich noch die Schwachsinnsidee von "50 EUR Strafe wegen Nichtwählen gehen" ein.
Zur Wahlfreiheit gehört auch die Freiheit NICHT zu wählen ihr Clowns!
Komm mir vor wie im Kindergarten!
Wenigstens ist auf dieses Gericht in der Regel Verlass!
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