Verschärfter Jugendschutz
Sofortprogramm soll greifen
Weil mir momentan die Worte fehlen, lasse ich einfach folgende Pressemitteilung sprechen. Willkommen in Deutschland, dem Land der Zensur!
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starten gemeinsam ein Sofortprogramm zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen. "Wir freuen uns, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, den Medienschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland noch sicherer zu machen", so von der Leyen und Laschet. Von der Leyen ist als Bundesfamilienministerin für den Jugendschutz zuständig, Laschet ist als Familienminister in Nordrhein-Westfalen federführend unter den Ländern für die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zuständig.
Zurzeit werden im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert. Für den Bereich der Computerspiele wird es erste Ergebnisse bereits im Juni geben. Doch bis dahin wollen Laschet und von der Leyen nicht warten. "Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm", so von der Leyen.
Das Sofortprogramm besteht aus vier Säulen:
1. Verschärfung des Jugendschutzgesetzes
* Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). "Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar", so von der Leyen.
* Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagt von der Leyen.
2. Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs
* Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). "Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts", ist von der Leyen überzeugt.
* Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können - Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG. "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen", sagt von der Leyen.
* Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird. "Wenn die Spiele dann über die Ladentheke gehen, ist es nicht mehr zu überhören, dass es sich um ein Spiel handelt, das nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden darf", erklärt Bundesministerin von der Leyen.
3. Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen
* Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle soll transparenter und effektiver gestaltet werden. "Zudem möchte ich die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben", so Laschet.
* Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
* Durch die Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK soll sichergestellt werden, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.
4. Kommunikation
* Die USK wird eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten. "Dann wissen Händler und Eltern leichter, welche Spiele für Kinder in welchem Alter erlaubt sind", sagt Laschet.
* Es wird eine Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen "Tag des Jugendmedienschutzes" im Zusammenhang mit einer "Woche des Jugendschutzes" gemeinsam mit den Kommunen angestrebt. "An diesem Tag soll der Jugendmedienschutz verstärkt an Schulen im Unterricht thematisiert werden", so Laschet.
* Eltern sollen besser informiert werden. Zudem sollen die Beratungsangebote für Eltern durch Wirtschaft, Länder und Bund verbessert werden. Dazu werden die Servicetelefone von USK und BPjM ausgebaut.
* Ende 2007/Anfang 2008 soll eine Europäische Fachkonferenz unter dem Titel "Quo Vadis Jugendmedienschutz?" stattfinden. Ziel ist es, Eckpunkte für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen zu definieren.
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Kommentare (18) Latest comment vor 5 Jahren
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Drücken wir alle die Daumen, dass volljährige Spieler und Spielerinnen in Zukunft nicht mehr bevormundet werden, als es jetzt schon der Fall ist.
bye,
Alex
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Ich muss mich zügeln das ich hier nicht komplett ausflippe. in diesem land (potenzieller amok-läufer!)
so ein schwachsinn. die müssen doch raffen das es diesen übertriebenen (wie im artikel beschriebenen schwachsinnigen) jugendschutz nur in deutschland so gibt. in anderen ländern ticken die leute doch genau so aus, auch ohne "jugendgefährdende, gewaltverherlichende killerspiele".
oder es gibt die spiele in den ländern, sie haben aber nicht mehr amko-läufer.
nicht das ich falsch verstanden werde. jugendschutz ist wichtig und sinnvoll. aber nicht auf diesem weg.
das ist alles stimmenfängerei seitens einiger politiker!!!
hoffentlich fallen sie derart auf die nase. wird aber in unserem viel zu konservativen land nicht passieren.
DAS IST SO LÄCHERLICH!!!!!
aufregen bringt halt leider auch nichts. ändern tuts ja dich nichts.
naja, immerhin fühl ich mich bissle erleichtert.
meine hoffnung besteht darin das es jetzt (bitte, bitte!!!) in den läden spezielle 18er ecken gibt, in denen man dann die ganzen indizierten titel als erwachsener kaufen kann.
ähnlich den kippenautomaten mit karten-alterserkennung.
mal sehn wie sich das alles entwickeln wird.
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Interessant ist weiterhin, dass das Institut in seinem Info-PDF zu "Killerspielen" selbst sagt: "Unabhängig von diesem aktuellen Forschungsprojekt ist die wissenschaftliche Erkenntnislage allerdings insoweit eindeutig, als sich generalisierte Ursache-Wirkung-Aussagen nicht belegen lassen. In den seltensten Fällen wird ein Jugendlicher deshalb gewalttätig, weil er ein bestimmtes Spiel gespielt hat oder einen bestimmten Film gesehen hat. Häufig ergeben sich vielmehr aus den Lebensumständen bzw. der psychischen Disposition des Jugendlichen Faktoren, die sowohl für den Spielkonsum als auch für die Gewalthandlung ursächlich sein können. Die von Politik und Medien häufig geforderte schlichte Ursachenzuordnung zu den Medien kann wissenschaftlich nicht unterstützt werden."
Das Institut selbst erwartet Ergebnisse ferner erst im September, die konservativen Politiker allerdings merkwürdigerweise schon im Juni. Wie kommt das? Fragen über Fragen ..
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mehr nicht.
das können genauso mitschüler, eltern, freunde, hass auf die welt und und und.
ok, gegen solche spiele kann man per gesetz etwas tun.
verstehe ich. find ich gut.
aber es sollte fair passieren ohne einer gruppe/partei unrecht zu tun und sie zu bevormunden.
über spiele wird gerade viel politisch disskutiert also unternehmen die politiker was dagegen. ob richtig oder weniger richtig interessiert keinen. hauptsache die wähler sind zufrieden.
gegen diese sgn. killerspiel wird mit viel engagement und energischem politischem biss "gekämpft". warum nicht auch gegen die anderen themen, die als auslöser gelten und viel schwerwiegender sind?
nur mal als denkanregung für einige mit kanonen auf spatzen schießende politiker.
na ja, im moment kann man eh nur abwarten und tee trinken.
vielleicht können wir als erwachsene spieler später mehr spiele spielen als es jetzt der fall wäre. durch diese 18er ecken/läden.
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Das finde ich ja besonders gut, jeder der dann an der Kasse etwas ab 18 kauft wird quasi gebrandmarkt, da gehen dann wahrscheinlich Sirenen los.^^
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In meinen Augen ist das so, als ob man die Blätter einer vertrocknenden Pflanze gießt anstatt die Wurzeln. Hier werden eher die Symptome behandelt, nicht die Ursachen. Mehr Bildung, mehr Perspektiven, mehr Arbeitsplätze, mehr sinnvolle Freizeitangebote, wie wär's denn damit?
Spiele sind ein geeigneter Sündenbock ohne Lobby, mehr nicht!
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was kommt danach?????
Bücher verbrennen und ähnliches oder wie.
kommt mir alles so bekannt vor...
Es wird wohl langsam zeit dieses Land zu verlassen.
Unsere Nachbarn lachen sich eh schon schlapp über uns,
ich will acuh mal wieder lachen ;-)
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VERBOT VON »KILLERSPIELEN«
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Bürger Ihres Wahlkreises und wende mich heute an Sie, weil ich ein sehr wichtiges Anliegen habe. Seit einiger Zeit widmet sich die Politik verstärkt der Diskussion um ein Verbot der so genannten »Killerspiele«. Leider kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die Politik sich hierbei mehr von populistischen Erwägungen denn von Sachkenntnis leiten lässt.
So ist aus der Politik bislang noch keine juristisch präzise Definition des Begriffs »Killerspiele« öffentlich geworden. Wenn »Killerspiele« Gewalt verherrlichende Spiele sein sollen, so sind diese bereits über § 131 StGB gesetzlich verboten. Leider scheint die Politik auch noch nicht wahrgenommen zu haben, dass es heute Spiele für alle Altersgruppen gibt. Die von den Medien oft als »Killerspiele« bezeichneten Ego-Shooter sind in der Regel mit einer Altersfreigabe »Keine Jugendfreigabe« als Spiele für Erwachsene ausgewiesen und dürfen an Kinder und Jugendliche nicht verkauft werden. Damit ist dem Jugendschutz ausreichend Rechnung getragen. Das Augenmerk sollte eher darauf liegen, sicher zu stellen, dass die bestehende Gesetzgebung eingehalten wird – das macht eine Verschärfung unnötig.
Ein pauschales Verbot von Spieleinhalten für Erwachsene stellt eine Bevormundung des mündigen Bürger dar und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. In einem demokratischen Land darf auch im Interesse des Jugendschutzes keine Zensur zum Nachteil von erwachsenen Bevölkerungskreisen geübt werden. Ich fordere Sie als Mandatsträger deshalb auf, sich politisch gegen ein Verbot von »Killerspielen« und für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Unterhaltungsmedien zu engagieren.
Darüber hinaus fordere ich, dass Sie auch meine Interessen als Spieler vertreten: Ich übe ein ganz normales Hobby aus, ich habe ein Recht darauf, deswegen nicht diffamiert zu werden.
Mit freundlichem Gruß,
...........
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