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Dying Light vorläufig indiziert

Landet vorerst auf Liste A.

Es war im Grunde damit zu rechnen und nun ist es auch so gekommen: Die BPjM hat Dying Light vorläufig indiziert.

Diese vorläufige Indizierung wurde heute mit einer Sondermitteilung bekannt gegeben (via Schnittberichte).

Dying Light landet dabei vorerst auf der Liste A der BPjM, käme also nach aktuellem Stand nicht für eine Beschlagnahme infrage.

Mit den üblicherweise eher seltenen Blitzindizierungen will die BPjM möglicherweise problematische Titel schnell aus dem Verkehr nehmen, um diese dann anschließend in Ruhe zu prüfen.

In Deutschland erhielt Dying Light keine Altersfreigabe.

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