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Switch: Nintendos Jugendschutzprogramm ist das erste für geschlossene Systeme, das deutschem Recht entspricht

Erfüllt die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

Nintendos Jugendschutzprogramm für die Switch ist das erste für geschlossene Spielsysteme, das deutschem Recht entspricht und die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) erfüllt.

Wie das Unternehmen mitteilt, sehen die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Nintendo hier in einer Vorreiterrolle.

Das betrifft die "Nintendo-Switch-Altersbeschränkungen" sowie die zugehörige App, mit der sich entsprechende Optionen über eine Smartphone-App einstellen lassen.

"Eltern können beispielsweise einstellen, dass für ihre Kinder nur solche Titel zugänglich sind, die von der USK als unbedenklich für ihr Alter eingestuft worden sind. Mithilfe der Altersbeschränkungen-App für Smartphones können sie zudem eine zeitliche Obergrenze festlegen: Ist die Zeit abgelaufen, zeigt die Konsole das den jungen Spielern an. Anhand der App können Eltern kontrollieren, ob sich die Kinder an die festgelegten Grenzen gehalten haben. Außerdem kann die Konsole so eingerichtet werden, dass sie nach Ablauf der vorgegebenen Zeit in den Standby-Modus wechselt. Auch der Zugang zum Nintendo eShop, in dem man Videospiele online einkaufen kann, ist nur möglich, wenn man zuvor einen NintendoAccount eingerichtet hat. In diesem wiederum sind die Jugendschutzeinstellungen hinterlegt. Beispielsweise ist der Kauf neuer Spiele nur nach Eingabe einer PIN möglich."

Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der KJM, hält Nintendos Jugendschutzsystem für richtungsweisend.

"Dass ein Anbieter den Jugendschutz bereits in die Produktentwicklung einbezieht und dessen Wirksamkeit erstmals gemäß den Anforderungen des JMStV überprüfen lässt, ist ein Meilenstein", sagt er.

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