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Die Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony aufgrund der AGB im PlayStation Network ab

Betrifft Guthaben und Kosten.

Die Verbraucherzentrale NRW hat Sony aufgrund der AGB im PlayStation Network abgemahnt.

"Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach unserer Ansicht nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam", heißt es.

Kundenfeindlich sei zum Beispiel die Regelung, dass Guthaben auf dem PSN-Konto verfällt, wenn es nicht innerhalb von 24 Monaten nach der Aufladung verbraucht wird. Das betreffe aber auch andere Unternehmen in der Branche.

Ebenso kritisiert die Verbraucherzentrale, dass Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe von minderjährigen Kindern entstehen. Das gelte vor allem für Spiele mit In-App-Käufen.

"Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten."

Durch die Abmahnung möchte man Sony dazu bewegen, diese Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Ansonsten droht man mit dem Weg vor Gericht.

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