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Auch Manhunt 2 indiziert

Beschlagnahmung möglich

Angesichts des Vorgängers und dem ganzen Trubel um den zweiten Teil kommt auch die nun erfolgte Indizierung des hierzulande nicht veröffentlichten Manhunt 2 alles andere als überraschend.

Im Gegensatz zu Gears of War 2 landete Manhunt 2 allerdings nicht in Listenteil A, sondern in Listenteil B.

Nach Ansicht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien verstößt das Spiel damit gegen §131 StGB. Sofern ein Gericht nun dieser Einschätzung zustimmt, würde wiederum eine Beschlagnahmung erfolgen.

Wie auch bei Gears of War 2 haben wir aufgrund dessen sämtliches Material zu Manhunt 2 von der Seite genommen.

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