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BPjM: Neue Indizierungskriterien

Sechs statt vier Gründe

Heimlich, still und leise hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ihre Kriterien für eine Indizierung überarbeitet. Die entsprechenden Änderungen wurden offenbar hauptsächlich innerhalb von Fachkreisen ausgetüfelt und verabschiedet.

Bisher galten als Gründe für eine Indizierung unter anderem die Gewaltdarstellung im Verletzungs- oder Tötungsfall an menschenähnlichen Figuren, die aufwendige Inszenierung eben jener Aktionen, die Verwendung von komischen oder zynischen Kommentaren während solcher Vorgänge sowie Belohnungen für Verletzungen oder Tötungen.

Die neuen Gründe für eine Indizierung lauten wie folgt:

  • Unsittlichkeit
  • Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen
  • Anreizen zum Rassenhass / Verherrlichung der NS-Ideologie
  • Diskriminierung von Menschen
  • Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum
  • Schwere Jugendgefährdung

Dass selbst die neuen Kriterien noch genügend Diskussionspotential bieten, zeigt Gerald Jörns, Diplom-Pädagoge und USK-Gutachter, in einem Artikel bei den Kollegen von Golem.

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Benjamin Jakobs

Leitender Redakteur News

Benjamin Jakobs ist Leitender Redakteur, seit 2006 bei Eurogamer.de und schreibt News, Reviews, Meinungen, Artikel und Tipps.
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