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Jugendschutz: Nachgefragt beim Familienministerium

Die Folgen des 'Sofortprogamms'

Da die Pressemitteilung des Familienministeriums selbst nach mehrmaligem Durchlesen noch einige Fragen offen lässt, haben wir uns den Pressesprecher Jens Flosdorff geschnappt, um noch offene Punkte zu klären. Wir haben seine Aussagen deshalb noch einmal zusammengefasst und versucht, sie auch für Nicht-Juristen verständlich zu machen.

Schon die Bezeichnung „Sofortprogramm“ ist für viele irreführend. Dies bedeutet nicht, dass schon in den nächsten Wochen ohne Gesetzesänderung die geplanten Forderungen durchgesetzt werden können. Allein „um Zeit zu sparen und den Prozess zu beschleunigen“, wurde dieser erste Entwurf als Gesetzes-Vorlage auf den Weg gebracht, ohne die Ergebnisse der dazu passenden Studie vom Hans-Bredow-Institut abzuwarten. Mit der eigentlichen Gesetzesänderung ist nicht vor September zu rechnen und auch der genaue Wortlaut kann sich noch bedeutend von dem vorliegenden unterscheiden.

Weiterhin schließt der aktuelle Entwurf bewusst andere Trägermedien wie DVDs und Videos mit ein. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen den kompletten Handel mit Unterhaltungsmedien nachhaltig verändern würden. Schließlich darf man laut diesem Ansatz 18er Titel in Zukunft weder bewerben noch öffentlich damit Handel treiben.

Allein die Forderung, die Schwelle für ein Verbot deutlich zu senken, ist vollkommen unmissverständlich. Sie bedeutet, dass in „Zukunft stärker zwischen Erwachsenen-Medien und solchen für Kinder/Jugendliche unterschieden wird“. So werden in Zukunft alle Spiele, Videos und DVDs, die sich intensiv mit Gewalt beschäftigen, verboten und wandern damit sogar in separate Bereiche. Außerdem hat Jens Flosdorff deutlich gemacht, dass „die Darstellung von Gewalt sich nicht allein auf Menschen bezieht“. Gerade im Zusammenhang mit der Belohnung von Gewaltanwendungen liegt damit eine höhere Einstufung von Rollenspielen und Action-Adventures in greifbarer Nähe, die bisher bewusst auf explizite Gewalt verzichteten.

Auf den ersten Blick einige harte Einschnitte, die aber zum Beispiel dem bayerischen Innenminster Günther Beckstein noch nicht weit genug gehen. So ist es nicht verwunderlich, dass er den Entwurf komplett ablehnt und auf die bayerische Gesetzesvorlage verweist, die den Handel und Vertrieb von so genannten „Gewaltspielen“ sogar unter Strafe stellt und damit auch keine Unterschiede zwischen Jugendlichen und Erwachsenen macht.

In der Branche wird vermutet, dass Familienministerin von der Leyen mit ihrem schon recht harschen Ansatz den bayerischen Vorstoß stoppen möchte. Doch unabhängig davon, welche Änderungen auf uns zukommen, gemütlicher wird es für Spieler in Deutschland ganz sicher nicht. Legt Euch schon mal ein paar braune Papiertüten zurecht, damit Euch niemand erkennt, wenn Ihr Eure Gewaltlust in der Killerspiele-Abteilung gleich neben den Hardcore-Pornos frönt.

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Über den Autor

Kristian Metzger

Contributor

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