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Jugendschutz wird verschärft

Entwurf angenommen

In seiner Sitzung hat das Bundeskabinett heute den Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen angenommen. Vor allem der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und weiterer Trägermedien soll dadurch erweitert werden.

Bisher waren lediglich Spiele davon betroffen, die Krieg oder Gewalt verherrlichen. In Zukunft sollen ebenso Titel indiziert und mit "weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt werden, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".

Der Entwurf wird im kommenden Jahr von Bundesrat und Bundestag beraten und legt darüber hinaus Mindestgrößen für die Alterskennzeichen von FSK und USK fest. Zukünftig müssen die Hersteller entsprechende Symbole auf der Vorderseite einer Verpackung "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" anbringen.

Gestrichen hat man hingegen die umstrittenen Testkäufe von Computerspielen und Alkohol durch Jugendliche. Im Gegenzug werden dafür die vor kurzem an einem runden Tisch vereinbarten Maßnahmen mit einbezogen, wozu beispielsweise ein erweiterter Bußgeldkatalog oder neue Kassensysteme gehören.

Durch die Erweiterung des Kataloges für schwer jugendgefährdende Medien möchten von der Leyen und Amtskollege Armin Laschet (Nordrhein-Westfalen) ein "klares Signal" an die Hersteller und Händler senden, damit entsprechende Medien nicht in Kinderhände geraten. "Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern."

Mit der Auswertung der mittlerweile vorliegenden Untersuchung des zu den im Jahr 2003 geänderten Jugendschutzbestimmungen sollen außerdem Verbesserungen im Online-Bereich erzielt werden. Dazu müsse man technische Entwicklungen besser berücksichtigen und das Jugendschutzgesetz enger mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verbinden.

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