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Manhunt 2 beschlagnahmt

Lange nach der Indizierung

Nach der vorläufigen Indizierung im November 2008 und der Bestätigung im Januar 2009 hat das Amtsgericht München nun auch die Beschlagnahme von Rockstars Manhunt 2 angeordnet.

"Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhaltes den Tatbestand der Gewaltdarstellung (§§131, 74 d StGB) verwirklichen würde."

Schnittberichte.com zufolge habe Publisher Take-Two das Spiel nach der Indizierung zwar nicht weiter in den Verkauf gegeben, aber dennoch besteht nach Meinung des Amtsgerichts weiterhin die konkrete Gefahr, dass der Titel doch in den Handel gelangen könnte. Grund dafür ist eine im November 2008 von der Bundesprüfstelle durchgeführte Rechere. Hier konnte man feststellen, dass das Spiel bei verschiedenen Fachgeschäften erhältlich war.

"Im Spielverlauf sehen sich die Protagonisten zahlreichen Opponenten gegenüber, die sich ausnahmslos als Menschen darstellen. Zudem finden sich einige Spielfiguren, die sich neutral verhalten, aber auch angegriffen werden können", heißt es weiter zur Begründung.

"Aufgrund seines Inhalts ist das Computerspiel Manhunt 2 (Playstation 2) als Schrift, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt, §131 Abs 1 StGB, anzusehen. Der Vertrieb verstößt gegen §131 Abs 1 Nr. 1 StGB."

"Das Spiel enthält eine Vielzahl von Tötungsszenen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen. Diese sind auch grausam. Grausam tötet, wer seine Opfer in gefühlloser, unbahrmherziger Gesinnung schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. (vgl. Fischer, §211 StGB, Rn 56). [...]. Die Gewalttätigkeiten werden in dem Spiel im Sinne des Paragraphen 131 Abs. 1 Nr. 1 StGB geschildert, d.h. sie werden unmittelbar optisch und/oder akkustisch wiedergegeben. Daran ändert auch der im Gegensatz zum Vorgänger Manhunt eingebaute Filter nichts, da die Szenen trotz des Filters deutlich zu erkennen sind. Zudem lässt sich dieser Filter relativ einfach technisch umgehen, womit diese Szenen ungefiltert zu erkennen sind."

In diesem artikel

Manhunt 2

PS2, Nintendo Wii, PSP

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Benjamin Jakobs

Leitender Redakteur News

Benjamin Jakobs ist Leitender Redakteur, seit 2006 bei Eurogamer.de und schreibt News, Reviews, Meinungen, Artikel und Tipps.

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