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Red Dead Redemption 2: Rockstar droht eine Klage wegen der Verwendung der Pinkerton-Agenten

Die Entwickler sehen sich im Recht.

Update (15.04.2019): Take-Two und Rockstar ziehen ihre Klage gegen Pinkerton Consulting and Investigation zurück. Die Klage hatte man Anfang des Jahres als Reaktion auf eine Unterlassungsaufforderung des Unternehmens eingereicht.

Mittlerweile hat Pinkerton seine Vorwürfe zurückgezogen und daher lassen auch Take-Two und Rockstar ihre Klage fallen.

"Take-Two kann bestätigen, dass Pinkerton Consulting and Investigation heute seine Vorwürfe gegen Red Dead Redemption 2 zurückgezogen hat und dass Take-Two keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Pinkerton verfolgt", heißt es in einem Statement. "Red Dead Redemption 2 ist ein fiktives Werk, das Ende des 19. Jahrhunderts spielt und sich auf historische Istanzen bezieht, die damals aktiv waren."

Ob es eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Unternehmen gab, ist unklar.

Quelle: GameDaily


Originalmeldung (15.01.2019): Pinkerton Consulting & Investigations droht aufgrund der Verwendung der Detektei Pinkerton in Red Dead Redemption 2 mit einer Klage gegen Rockstar und Take-Two.

Wie The Blast berichtet (via GamesIndustry), ließ Pinkerton Consulting & Investigations Rockstar und Take-Two am 13. Dezember eine Unterlassungsaufforderung zukommen.

Die Wurzeln von Pinkerton Consulting & Investigations reichen 165 Jahre zurück, daher gibt man an, dass die Nutzung in Red Dead Redemption 2 Markenrechte verletze, da diese ohne Zustimmung erfolgte. Ebenso würden Pinkerton-Agenten als böse dargestellt, weil sie die Protagonisten des Spiels jagen.

Der Klageschrift zufolge würde Pinkerton Consulting & Investigations einen "Pauschalbetrag" als Einigung in Betracht ziehen, um eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.

Take-Two und Rockstar streben hingegen ein Gerichtsurteil diesbezüglich an. Zwar gebe es Referenzen zur Pinkerton-Detektei, diese seien jedoch durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung abgedeckt.

"Einfach gesagt können die Kläger nicht das Urheberrecht nutzen, um von der Vergangenheit Besitz zu ergreifen und Schöpfer davon abhalten, auf historische Referenzen zu Pinkerton-Agenten bei der Darstellung des Wilden Westens zu verzichten", heißt es. Es sei nur eines von vielen Details, mit denen das Spiel diese Zeit historisch genau darstelle.

Die Dokumente verraten auch, dass Pinkerton Consulting & Investigation nicht nur eine einzelne Zahlung verlangte, sondern fortwährende Lizenzgebühren für jedes verkaufte Exemplar.

Take-Two und Rockstar streben daher an, dass die Klage fallen gelassen wird.


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In diesem artikel

Red Dead Redemption 2

PS4, Xbox One, PC

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Benjamin Jakobs

Leitender Redakteur News

Benjamin Jakobs ist Leitender Redakteur, seit 2006 bei Eurogamer.de und schreibt News, Reviews, Meinungen, Artikel und Tipps.
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