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USK reformiert Prüfverfahren

Mehr Klarheit, mehr Transparenz

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle reformiert mit sofortiger Wirkung ihr Prüfverfahren und will somit in Zukunft für "mehr Klarheit und Transparenz" sorgen.

Das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 wurde demnach in Abstimmung mit den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. und BIU mit den neuen Grundsätzen abgelöst.

Unter anderem reduziert man die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen. Spiele können dadurch in dem gemeinsamen Verfahren der Selbstkontrolle und der Länder erstens ein Regelverfahren, zweitens eine Berufung sowie drittens eine Appellation durchlaufen.

Damit möchte man sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven Prüfzeiten sicherstellen.

Des Weiteren hat man die Rolle des USK-Beirats durch die neuen Grundsätze gestärkt. Insgesamt gibt es 14 Beiratsmitglieder, darunter die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes und seit neuestem auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), mit deren Aufnahme man das verstärkte Engagement im Online-Bereich unterstreichen will.

"Die USK setzt sich auch weiterhin für einen umfassenden und einheitlichen Jugendschutz im Bereich der Computerspiele ein. Für den Bereich der Datenträger können wir diesem Anspruch mit den neuen Grundsätzen nun noch besser gerecht werden", so USK-Geschäftsführer Felix Falk.

Wer sich für die gesamten USK-Grundsätze interessiert, kann sich diese im Volltext als PDF über diesen Link runterladen oder anschauen.

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