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Internet-Sperrlisten beschlossene Sache

Bundestag winkt das Gesetz durch

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu Kinderpornografie ist gestern vom Bundestag bestätigt worden. Allerdings hat der ursprüngliche Entwurf noch einige Anpassungen erfahren.

Union und SPD brachten zusammen die erforderliche Mehrheit über die Gegner des Gesetzes, FDP, Grüne und die Linken, auf. „Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern über das World Wide Web abrufbar ist“, so Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die das Gesetz eingebracht hatte.

Die zahlreichen Gegner - die unter anderem versuchten, sich über eine 130.000 Stimmen laute Petition Gehör zu verschaffen - befürchten, dass durch diesen Gesetzesentwurf der Zensur, die ja laut Artikel 5 des Grundgesetzes in Deutschland nicht statt findet, Tür und Tor geöffnet werde. Außerdem stellen sie die Wirksamkeit des Gesetzes im Kampf gegen die Kinderpornografie in Frage. Die Initiatorin der Petition, Franziska Heine, kündigte bereits eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an.

Immerhin muss seit dem neuen Entwurf niemand mehr, der zufällig auf eine gesperrte Seite gelangt, ein Verfahren fürchten. Aber wenn man sich über sowas schon freut...

Wie das alles noch mal ausgeht, lest ihr in Martins Blog-Eintrag „Die Internetsperre im Jahr 2019”.

Quellen: Der Tagesspiegel, golem.de.

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