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Münchener OLG bestätigt, dass Slot-1 Karten illegal sind

Anbieter SR Tronic muss 1 Million Euro Schadenersatz zahlen.

Wie Nintendo soeben in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat das Münchener Oberlandesgericht Vorrichtungen, „die technische Schutzmaßnahmen umgehen und das Abspielen von Raubkopien ermöglichen", in einer heutigen Entscheidung für illegal erklärt.

Zu diesen gehören etwa Slot-1-Karten wie R4, DSTT, Acekard und andere. Gleichzeitig wurde mit SR Tronic ein in Deutschland ansässiger Anbieter solcher Vorrichtungen zur Zahlung von 1 Million Euro Schadenersatz verurteilt.

„Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird Nintendo weiterhin sowohl gegen Hersteller als auch gegen kommerzielle Anbieter und Importeure solcher Vorrichtungen vorgehen. Das Urteil des OLG München bestätigt, dass der hauptsächliche Zweck von Umgehungsvorrichtungen darin besteht, das Spiel mit Raubkopien von Videospielen zu ermöglichen. Es liegt damit auf einer Linie mit der kürzlich erfolgten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Nintendo gegen PC Box", heißt es.

„Nintendo unternimmt diese rechtlichen Schritte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem von mehr als 1.400 Videospiel-Entwicklerfirmen, die auf den legalen Handel mit ihren Produkten angewiesen sind."

„Wir freuen uns über das Urteil, weil es bestätigt, dass Vorrichtungen zur Umgehung der Schutzmaßnahmen illegal sind. Deren Verwendung kann zudem einen negativen Nebeneffekt haben: Die Nutzer können die Herstellergewährleistung verlieren, die für mobile und TV-gebundene Konsolen von Nintendo gilt", kommentiert Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland.

Weiterhin habe das OLG zwar das Recht auf Revision gegen das Urteil teilweise zugelassen, allerdings zeigt sich Nintendo zuversichtlich, „dass jede Berufungsinstanz die einheitliche Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte bestätigen wird."

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