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USK-Freigabe für Spiele mit Hakenkreuzen ab sofort möglich

Die Sozialadäquanzklausel wird angewendet.

Es war lange überfällig und passiert nun tatsächlich. Die sogenannte Sozialadäquanzklausel findet künftig auch bei Spielen Anwendung.

Was das heißt? Unter Berücksichtigung dieser Klausel kann die USK ab sofort auch eine Altersfreigabe an Spiele mit Hakenkreuzen, SS-Runen oder Hitler-Abbildungen vergeben (via Gameswirtschaft).

Entsprechende Ausnahmen für diese Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gab es bislang zum Beispiel für Forschung, Lehre, Wissenschaft, zeitgeschichtliche Dokumentationen oder Kunst. Dazu zählten Filme wie Das Boot oder Inglourious Basterds, während Spiele wie Call of Duty: WW2 oder Wolfenstein 2 für den deutschen Markt teils umfassend verändert wurden.

Ausschlaggebend für diese Kehrtwende ist, dass sich die Position der Obersten Landesjugendbehörden geändert hat. Musste zuvor noch jeder Antragsteller schriftlich zusichern, dass ein Spiel keine verfassungsfeindlichen Symbole erhält, ist das künftig nicht mehr nötig. Daher entscheidet die USK im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Unklar ist noch, inwiefern es Unterschiede zwischen Single- und Multiplayer-Modus gibt und ob sich entsprechende Symbole auf die Altersfreigabe auswirken.

"Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können", sagt Felix Falk, Verbandsgeschäftsführer des Industrieverbandes Game. "Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen."

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