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Bericht: Die EU wird Microsofts Activision-Übernahme anscheinend genehmigen

Entscheidung soll nächste Woche bekannt gegeben werden.

Nachdem die britische Competition and Markets Authority (CMA) zuletzt Microsofts Übernahme von Activision Blizzard blockierte, sieht es bei der Europäischen Union allem Anschein nach wohl anders aus.

Wie Reuters unter Berufung auf "mit der Angelegenheit vertraute Quellen" berichtet, wird die Europäische Kommission den geplanten Deal genehmigen.

Entscheidung soll in der kommenden Woche fallen

Der 15. Mai 2023 sei laut Reuters das wahrscheinlichste Datum für die Bekanntgabe der Entscheidung, heißt es in dem Bericht.

Ausschlaggebend für die Entscheidung seien demnach unter anderem Microsofts vereinbarte Deals mit Nvidia, Boosteroid, Ubitus und anderen Unternehmen. Dabei geht es um die Verfügbarkeit von Activision-Spielen, insbesondere Call of Duty, auf verschiedenen Plattformen abseits der Xbox.

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Zuvor hatte sich die EU-Kommission eine Deadline für den 22. Mai 2023 gesetzt, um eine Entscheidung bekannt zu geben.

Nach Bekanntgabe der Entscheidung der Competition and Markets Authority hatten sowohl Microsoft als auch Activision zuletzt angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen.

Nach dem Rückschlag wäre eine Genehmigung durch die Europäische Union jedenfalls ein wichtiger Erfolg für Microsoft.

Ihre Ablehnung hatte die Competition and Markets Authority unter anderem mit Bedenken hinsichtlich des Cloud-Gaming-Marktes begründet. Hier befürchtet man, dass die Übernahme zu weniger Innovationen und weniger Auswahl für Spielerinnen und Spieler in Großbritannien führen könnte.

Microsoft habe sich zwar bemüht, diese Bedenken aus dem Weg zu räumen, konnte die Competition and Markets Authority aber letzten Endes nicht davon überzeugen.

"Microsoft hat eine starke Position bei Cloud-Gaming-Diensten, und die der CMA vorliegenden Beweise zeigten, dass es für Microsoft wirtschaftlich vorteilhaft wäre, die Spiele von Activision exklusiv für seinen eigenen Cloud-Gaming-Dienst anzubieten", hieß es.

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