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Bundesrat billigt Novellierung des Jugendschutzgesetzes - USK bereitet sich auf Änderungen vor

Was das bedeuten könnte.

  • Der Bundestag hat ein neues Jugendschutzgesetz verabschiedet
  • Künftig finden zum Beispiel auch Lootboxen Berücksichtigung bei der Altersfreigabe
  • Spiele mit Lootboxen könnten womöglich eine Freigabe ab 18 Jahren erhalten

Update vom 29. März 2021: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Novellierung des Jugendschutzgesetzes gebilligt, was verschiedene Neuerungen bei der Prüfung von Spielen mit sich bringt.

"In Zukunft können so genannte Nutzungsrisiken, wie z.B. Kauf- und Kommunikationsmöglichkeiten, bei einer jugendschutzrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden. Dies soll in erster Linie über so genannte Deskriptoren (Zusatzinformationen) geschehen", teilt die USK heute in einer Pressemitteilung mit. "Diese werden von der USK bereits in Online-Stores über das System der International Age Rating Coalition (IARC) ausgespielt. Auch bei Spielen, bei denen die Kennzeichnung im klassischen Prüfverfahren auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes erfolgt, sollen diese Zusatzhinweise nun neu eingeführt werden."

In Einzelfällen könne es so zu einer höheren Alterseinstufung kommen, sofern die Zusatzhinweise nicht ausreichen. Mit einbeziehen möchte man bei der Abwägung auch Vorsorgemaßnahmen der Anbieter, zum Beispiel technische Einstellmöglichkeiten bei Chats oder Kauffunktionen.

Es ist insgesamt also eine Erweiterung des vorhandenen Systems. Zugleich ist es eine gesetzliche Anerkennung des IARC-Systems, das die USK gemeinsam mit internationalen Partnern seit fast zehn Jahren beitreibt.

"Für Spiele, die auf großen Online-Spieleplattformen veröffentlicht werden, führt das aktualisierte Jugendschutzgesetz nun ebenfalls eine Alterskennzeichnungspflicht ein", kommentiert USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker. "Dafür kann auf ein System zurückgegriffen werden, das die USK mit internationalen Partnern initiiert und inzwischen auf zahlreichen Plattformen etabliert hat. Neben den klassischen Altersfreigaben für Spiele, die durch die Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK erteilt werden, vergibt die USK bereits jedes Jahr Millionen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps im Rahmen des IARC-Systems. Innerhalb des IARC-Systems haben sich die im neuen Gesetz nun verankerten Zusatzhinweise seit langem bewährt, um Eltern, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte auf Zusatzfunktionen in Spielen, wie In-App-Käufe und Chat-Funktionen, aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden können wir dieses Best Practice Modell nun auch rechtlich anerkennen lassen und stetig verbessern."

Die Aufgabe der USK besteht nun in der Umsetzung der Novellierung in die Praxis und in der Mitbestimmung der Auswirkungen auf die Alterskennzeichnung.

"Die USK und die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) befinden sich bereits im Prozess zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben", heißt es. "Begleitet werden die Überlegungen unter anderem durch den USK-Beirat, der die Leitkriterien der USK nach Evaluation regelmäßig beschließt. Eine Spruchpraxis, die sich durch die neuen Regelungen und deren praktischer Umsetzung ergibt, wird sich in Folge durch die entsprechenden Gremien der USK herausbilden."


Ursprüngliche Meldung vom 5. März 2021: Im Deutschen Bundestag wurde heute das neue Jugendschutzgesetz von CDU, CSU und SPD verabschiedet.

Während die FDP und die Linke dagegen stimmten, enthielten sich die AfD und Die Grünen (danke, Gameswirtschaft).

Das neue Jugendschutzgesetz hat zur Folge, dass zukünftig zum Beispiel auch Lootboxen und andere Elemente wie Chats bei der Freigabe von Spielen Berücksichtigung finden.

Der Gedanke dahinter ist, Kinder besser vor zusätzlichen Kosten zu schützen. In verschiedenen Ländern stehen Lootboxen in der Kritik und gelten zum Teil bereits als Glücksspiel. Ebenso geht es um den Schutz vor Grooming, Cybergrooming oder vor Kontaktversuchen durch Pädosexuelle (via Golem).

Das Ende von Lootboxen in Spielen?

Wie das alles konkret in der Praxis angewandt wird, bleibt natürlich noch abzuwarten, manche Experten rechnen aber damit, dass zum Beispiel Lootboxen dafür sorgen könnten, dass ein Spiel erst ab 18 Jahren freigeben wird. FIFA ab 18? Das dürfte Publishern wie Electronic Arts nicht gefallen.

Die einfachste Methode wäre natürlich, in dem Fall auf Lootboxen zu verzichten, um das Problem zu vermeiden. Aber wie gesagt, ob es dazu dann kommt, wird sich zeigen.

Des Weiteren sollen die USK-Logos zukünftig noch besser zeigen, mit welchen Inhalten in einem Spiel zu rechnen ist. Denkt zum Beispiel an das PEGI-System (Pan European Game Information), bei dem es verschiedene Symbole für Drogen, Gewalt oder sexuelle Inhalte gibt.

Zudem ist eine Umstrukturierung bei einigen der zuständigen Behörden geplant, vor allem bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), die in Zukunft Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz heißen soll.

Diese Zentrale kümmert sich dann um die Koordinierung der unterschiedlichen Stellen, während im neuen Gremium erstmals auch zwei Mitglieder sitzen, die nicht älter als 17 Jahre sein sollen. Um deren Entsendung kümmern sich Kinder- und Jugendverbände.

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Benjamin Jakobs

Leitender Redakteur News

Benjamin Jakobs ist Leitender Redakteur, seit 2006 bei Eurogamer.de und schreibt News, Reviews, Meinungen, Artikel und Tipps.
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