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FIFA 23: Österreichisches Lootbox-Urteil ist jetzt rechtskräftig, Sony muss Geld zurückzahlen

Update: Keine Berufung.

Update vom 17. Mai 2023: Ein österreichisches Gerichtsurteil vom 26. Februar 2023, das FIFA-Lootboxen als Glücksspiel einstufte, ist jetzt rechtskräftig.

Geklagt wurde allerdings nicht gegen FIFA-Anbieter Electronic Arts, sondern gegen Sony Interactive Entertainment. Das Unternehmen muss in diesem Fall nun 336,26 Euro an den Kläger zurückerstatten.

Wie GamesMarkt berichtet, hätte Sony Berufung einlegen können, wodurch das Verfahren nur nächsthöheren Instanz gewechselt wäre. Das ist allerdings nicht passiert.

Inwieweit sich dieses Urteil noch auswirkt, etwa auf andere Länder, bleibt abzuwarten. Bei Padronus, dem Finanzierer der Klage, hatten sich noch hunderte weitere potentielle Kläger gemeldet. Aufgrund dieses Präzedenzfalls dürften sie bei einer Klage gute Chancen haben.


Erstmeldung vom 3. März 2023: Ein aktuelles Gerichtsurteil in Österreich könnte sich auf die Zukunft von Lootboxen in Videospielen auswirken.

Klägern, die diesbezüglich gegen Sony Interactive Entertainment klagten, gab ein Gericht in Kärnten nun in erster Instanz Recht.

Was für Folgen hat das Urteil?

Wie Gameswirtschaft berichtet, verurteilte das Bezirksgericht Hermagor Sony Interactive Entertainment zu Rückerstattungen von Zahlungen für Lootboxen in Höhe von 336,26 Euro.

Das für FIFA-Packs ausgegebene Geld stufte man dabei als "konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel" ein.

Rechtskräftig ist das Urteil bisher nicht, Sony kann also noch in Berufung gehen. Was vermutlich auch passieren wird.

Das Gericht sieht die zufällig erworbenen Inhalte aus den FIFA-Packs als "vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes", da mit den Karten auch auf einem Zweitmarkt gehandelt würde und eine Erzielung von Gewinn möglich sei. Die zwischen Sony und den Klägern geschlossenen Verträge seien dadurch wiederum nichtig, da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitze.

"Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche", kommentiert Richard Eibl, Geschäftsführer von Prozessfinanzierer Padronus, die erste Entscheidung. "Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen."

"Das Gericht hat uns Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist. Auch von der Inszenierung her orientiert sich Sony beim Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopamin-Ausstoß bei vorwiegend männlichen Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist."

Laut Padronus hat sich eine vierstellige Zahl an FIFA-Usern an das Unternehmen gewandt. Dabei geht es um Summen von im Durchschnitt rund 800 Euro, in einem extremen Fall sogar um 85.000 Euro.

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